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Urheberrecht

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Datenschutzerklärung:

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Sonstige Angaben

Achtung !  Keine Abmahnung ohne Kontakt !

Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitte ich, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, mich umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sage ich bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit mir würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.

 

Widerspruch Werbe-Mails  
 

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

 

Buchungsbedingungen über selbständige Mitarbeit


PRÄAMBEL:
Diese Buchungsbedingungen beabsichtigen nicht die
Gewinnmaximierung, sondern sollen verdeutlichen, dass jeder Auftraggeber den Anspruch haben sollte ausgeruhte und motivierte Mitarbeiter auf seiner Produktion zu haben und dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Natürlich gilt wie immer für alle nachfolgend angegebenen Punkte: sprechen hilft. Dies
vermeidet Stress und schlechte Laune während der Produktion und ein Gespräch im Vorfeld ist immer konstruktiver als ein Streit hinterher. Diese Buchungsbedingungen sind vertraglicher Bestandteil der Buchung und somit bei Buchung sowohl für den Auftraggeber sowie den Auftragnehmer, Fa. ABV-Multimedia /Alexander Beran, verbindlich. Spätestens mit Arbeitsbeginn gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaige anders lautende Bedingungen des Auftraggebers verlieren Ihre Gültigkeit sofern diese nicht ausdrücklich projektbezogen durch den Aufragnehmer schriftlich bestätigt werden.
 
1. BUCHUNG:
Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen entweder als projektbezogene Pauschale oder auf Basis von Tagessätzen per schriftlichem Angebot an. Der Auftraggeber übersendet dem Auftragnehmer eine schriftliche Bestätigung spätestens nach 72 Stunden nach mündlicher Auftragserteilung. Die Bestätigung kann formlos unter Angabe der Angebotsnummer, Projektname sowie des Angebotsdatums erfolgen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der in der Buchung aufgeführten Tätigkeit im Bereich der Veranstaltungs- und Medientechnik. Der Auftragnehmer unterliegt dabei während der Durchführung keinen Weisungen des Auftraggebers, hält sich jedoch an fachliche Vorgaben, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erfordern. Die durch den Auftraggeber vorgegebenen Arbeitszeiten dienen dem Auftragnehmer lediglich zur eigenen Planung.
 
2. STORNIERUNG:
Die Buchung des Auftraggebers ist verbindlich. Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers sind folgende Stornierungsgebühren zu entrichten:
bis 30 Tage vor dem ersten Arbeitstag: 10% der Auftragssumme
bis 15 Tage vor dem ersten Arbeitstag: 30% der Auftragssumme
bis 7 Tage vor dem ersten Arbeitstag: 50% der Auftragssumme
bis 3 Tage vor dem ersten Arbeitstag: 75% der Auftragssumme
ab 3 Tage vor dem ersten Arbeitstag: 100% der Auftragssumme
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bereits angefallene Kosten sind in jedem Fall in voller Höhe zu erstatten und werden anteilig auf die Stornierungs-gebühren angerechnet. Bei Teilstornierungen werden die Gebühren anteilig berechnet.
Der Auftragnehmer kann im Falle akuter Krankheit die Buchung jederzeit für ihn kostenfrei stornieren, eine ärztliche Bescheinigung wird dem Auftraggeber auf Wunsch vorgelegt.
 
3. ARBEITSZEIT:
Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen als projektbezogene Pauschale oder auf Basis von Tagessätzen per schriftlichem Angebot an. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart entspricht ein Tagessatz von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende 10 Stunden. Eine anteilige Berechnung des Tagessatzes bei geringerer Arbeitszeit findet nicht statt. Betriebsbedingte Unterbrechungen zählen als Arbeitszeit. An- und Abfahrten zu der Arbeitsstätte zählen als Arbeitszeit, sofern die Arbeitsstätte sich außerhalb des Stadtgebietes von Hamburg oder Lübeck befindet oder die An- und Abfahrtszeit von 15min überschritten wird.
 
3.1 PAUSEN:
Normale Pausenzeiten sind in der zu leistenden Arbeitszeit eingeschlossen. Treten längere Pausen auf in denen der Auftragnehmer die Arbeitsstätte verlassen kann, kann eine entsprechende Anrechnung auf an diesem Tag eventuell angefallene Mehrarbeit gewährt werden. Ein grundsätzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
 
3.2 MEHRARBEIT:
Mehrarbeit, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, ist
rechtzeitig anzukündigen. Mehrarbeit wird je angefangener Stunde wie folgt abgerechnet:
11./12. Stunde: je 10% des Tagessatzes
13./14. Stunde: je 20% des Tagessatzes
ab 15. Stunde: 30% des Tagessatzes.
Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetztes, insbesondere auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten ist zu achten.
 
3.3 NACHTARBEIT:

Bei Nachtarbeit (Arbeitsbeginn 18 Uhr oder später) beträgt die zu leistende Arbeitszeit 8 Stunden sofern nicht anders vereinbart. Die Regelung bei anfallender Mehrarbeit folgt 3.2 wobei die 9./10. Stunde mit je 10% des Tagessatzes vergütet werden.
 
3.4 REISETAGE/OFFTAGE:
Im Zuge einer Buchung besteht die Möglichkeit Reisetage bzw. Offtage zu 50% des vereinbarten Tagessatzes abzurechnen. Hierbei sind jedoch folgende Rahmenbedingungen zwingend einzuhalten:
- es kann maximal ein Reise/Offtag je 5 gebuchter Arbeitstage abgerechnet werden.
- Die Reisezeit beträgt maximal 8 Stunden.
- die Abrechnung von Reise/Offtagen ist bereits bei der Buchungsanfrage eindeutig anzuzeigen.
 
4. REISE:
Die An- bzw. Abreise wird in der Regel durch den Auftragnehmer organisiert und die Kosten dafür auf dem Angebot ausgewiesen. Im Falle von Gruppenbuchungen für die An- oder Abreise durch den Auftraggeber ist dies bereits bei der Anfrage mitzuteilen und der entsprechende Reiseweg anzuzeigen. Für diesen Fall gelten folgende Regelungen sofern nicht anders schriftlich vereinbart:
REISE PER PKW:
Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Fahrtkosten mit einer Kilometerpauschale in Höhe von aktuell 0,45€/km. Während des gesamten Produktionszeitraumes sorgt der Auftraggeber für einen PKW/Kleintransporter Parkplatz. Ist dies nicht der Fall, werden die entstehenden Kosten auf der Endabrechnung gesondert ausgewiesen. Bei Mitfahrt mit einem vom Auftraggeber vorgegebenen PKW ist dafür zu sorgen, dass der Fahrer ausgeruht, nüchtern und fahrtüchtig ist. Ist dies nicht der Fall behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, ein anderes Transportmittel zu wählen. Die Kosten dafür sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Bei Bereitstellung eines Leihwagens (PKW) ist dieser seitens des Auftraggebers
entsprechend zu versichern. (Vollkasko mit min. Selbstbeteiligung) Für entstandene Schäden, die nicht auf Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
REISE PER ZUG:
Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Verbindung von/bis Ahrensburg (sofern nicht anders vereinbart). Dabei sind bevorzugt Buchungen direkter ICE Verbindungen in der 1.Klasse vorzunehmen. Eine Sitzplatzreservierung in jedem Zug ist, soweit möglich, obligatorisch.
REISE PER FLUGZEUG:
Der Auftraggeber sorgt für eine Verbindung von/bis Hamburg (sofern nicht anders vereinbart). Dabei sind vorzugsweise Airlines der Star Alliance oder vergleichbare zu buchen. Billigflieger sind wo immer möglich zu vermeiden. Eine Sitzplatzreservierung bei jedem Flug ist obligatorisch. Bei Interkontinental-flügen  sowie Flügen mit einer Flugzeit von über    5 Stunden ist vom Auftraggeber mindestens eine Buchung der Premium Economy Class vorzunehmen.
Flugzeiten sind generell mit dem Auftragnehmer abzusprechen. Anfallende Mehrkosten für den Auftragnehmer durch die vom Auftraggeber organisierte Reise werden auf der Rechnung ausgewiesen und sind in voller Höhe durch den Auftraggeber auszugleichen.
 
4.1 TRANSFERS:
Der Auftraggeber sorgt für alle am Produktionsort notwendigen Transfers sofern nicht anders vereinbart.
 
5. UNTERBRINGUNG:
Die Unterbringung kann durch den Auftragnehmer organisiert und die Kosten dafür auf dem Angebot ausgewiesen werden. Im Falle von Gruppenbuchungen für die Unterbringung sorgt der Auftraggeber während des gesamten Produktionszeitraumes für eine angemessene Unterkunft mit Einzelzimmer (Dusche/WC). Die Unterkunft sollte so gewählt werden, dass die Arbeitsstätte in einer Zeit von 15 Minuten erreicht werden kann. Darüber hinaus gehende Zeit wird als Arbeitszeit berechnet.
 
6. ABRECHNUNG:
Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah nach Beendigung des
Auftrages. Bei Aufträgen über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen behält sich der Auftragnehmer vor,   Abschlagsrechnungen über die bereits geleistete Arbeit zu stellen. Vor Ort getätigte Auslagen sind vorzugsweise bereits während der Produktion gegen Vorlage der Quittung in bar zu erstatten. Bei Abrechnung der Auslagen über die Endrechnung wird der Auslagenbetrag als Nettobetrag auf die Rechnung übernommen. Ausnahmen von dieser Regelung obliegen dem Auftragnehmer und haben keinen Rechtsanspruch. Die Rechnung ist nach Rechnungsstellung binnen 14 Tagen zu begleichen.
 
 7. ARBEITSKLEIDUNG:
Sofern nicht anders gefordert, wird für Zeiten der Veranstaltungsbetreuung folgende Kleidung vorgehalten: schwarze Schuhe, dunkle Hose, schwarzes Polo-Shirt oder Hemd. Die Zeiten der Veranstaltungsbetreuung sind vor Abreise vom Auftraggeber zu kommunizieren. Sollte andere Kleidung, insbesondere Anzug oder Jackett gefordert werden, ist dies rechtzeitig vor Anreise bekannt zu geben. Für das Tragen von Anzügen kann eine Aufwandspauschale auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Kleidung wird keine Haftung übernommen. Entsprechende Kleidergrößen sind vor Arbeitsbeginn abzufragen. Es besteht kein Anspruch auf das Tragen von Kleidung mit Logo oder Vergleichbarem des Auftraggebers.
 
8. EINSÄTZE IM AUSLAND:
Zur Bestätigung der sozialen Sicherheit ist bei EU-Auslandseinsätzen
eine Bestätigung A1 erforderlich. Diese wird über den
Auftragnehmer beantragt. Die dafür notwendigen Informationen Einsatzdauer, Einsatzort(e) mit vollständiger Adresse, sind spätestens 14 Tage vor Abreisetag schriftlich zu kommunizieren. Für Schäden oder Bußgelder, die durch das Fehlen oder Inkorrektheit dieser Angaben entstehen, trägt der Auftraggeber die vollständige Haftung.
 
8.1. REISEDOKUMENTE:
Sollten für das Produktionsland besondere Einreisebestimmungen gelten oder Dokumente notwendig sein, sorgt der
Auftraggeber für die entsprechenden Dokumente. Für Formulare und Anträge, die nur vom Auftragnehmer beantragt werden können, übernimmt der Auftraggeber die anfallenden Kosten in voller Höhe. Alle benötigten Informationen die für die Beantragung von Reisedokumenten notwendig sind, sind vom Auftraggeber mitangemessenem zeitlichem Vorlauf mitzuteilen.
 
9. VERSICHERUNG:
Der Auftragnehmer ist für die gesamte Dauer des Auftrages für den Auftraggeber kostenfrei Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversichert. AUSNAHME:
Für Aufträge in den USA und Kanada sorgt der Auftraggeber für eine entsprechende Haftpflicht- versicherung oder übernimmt die dafür anfallenden Kosten.
 
10. ARBEITSMITTEL:
Der Auftragnehmer hält die für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Arbeitsmittel sowie eine persönliche Schutzausrüstung vor. Bei Anreise per Flugzeug sind die Kosten zum Transport der Arbeitsmittel vom Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber sorgt vor Ort für eine Möglichkeit der sicheren Verwahrung der bereitgestellten Arbeitsmittel. Für Schäden durch Diebstahl sowie Verlust oder Beschädigung durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers sowie seiner Beschäftigten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
 
11. VERMIETETES MATERIAL:
Durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber für
eine Buchung überlassenes Material ist mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln und nur durch befähigte Personen zu bedienen. Der Auftraggeber sorgt für eine entsprechende Bewachung während des gesamten Mietzeitraumes. Für Schäden oder Abhandenkommen von vermietetem Material haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
 
12. EIGENTUMSVORBEHALT:
Sollte der Auftragnehmer dem Auftraggeber Ware verkaufen, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
 
Diese Buchungsbedingungen werden laufend aktualisiert und sind jeweils in ihrer
aktuellsten Version gültig. (Stand 01.01.2023)
 

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